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   LSG Rheinland-Pfalz, 28.03.1990 - L 3 U 104/89   

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https://dejure.org/1990,22562
LSG Rheinland-Pfalz, 28.03.1990 - L 3 U 104/89 (https://dejure.org/1990,22562)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.03.1990 - L 3 U 104/89 (https://dejure.org/1990,22562)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. März 1990 - L 3 U 104/89 (https://dejure.org/1990,22562)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02

    Schutzbereich der Tierhalterhaftung

    Demgegenüber hat das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.03.1990 - L 3 U 104/89, veröffentlicht in: HV-Info 1990, 1274) in einem ganz ähnlichen Fall dem verletzten Tierhalter gesetzlichen Versicherungsschutz versagt (und ihm damit den Weg zur Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche eröffnet), und zwar mit der Begründung, das Festhalten seiner Katze rechtfertige nicht die Gleichstellung mit einem Praxisgehilfen des Tierarztes.
  • SG Lüneburg, 09.12.2010 - S 2 U 99/10

    Vorliegen eines Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Mit dem Bescheid vom 19. März 2010 lehnte die Beklagte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab und berief sich hierbei auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (= LSG) Rheinland-Pfalz vom 28. März 1990 (L 3 U 104/89).

    Darüber hinaus war das Festhalten des Katers durch die eigene Halterin auch nur eine vom Umfang und Zeitaufwand her unwesentliche Handreichung von geringer Bedeutung, die typischerweise als übliche, geringfügige oder alltägliche Handreichung nicht unter Versicherungsschutz steht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28. März 1990 - L 3 U 104/89; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57).

  • SG Lüneburg, 10.12.2010 - S 2 U 99/10

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Unfall eines

    Mit dem Bescheid vom 19. März 2010 lehnte die Beklagte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab und berief sich hierbei auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (= LSG) Rheinland-Pfalz vom 28. März 1990 (L 3 U 104/89).

    Darüber hinaus war das Festhalten des Katers durch die eigene Halterin auch nur eine vom Umfang und Zeitaufwand her unwesentliche Handreichung von geringer Bedeutung, die typischerweise als übliche, geringfügige oder alltägliche Handreichung nicht unter Versicherungsschutz steht (LSG> Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28. März 1990 - L 3 U 104/89; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 57).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08

    Unfallversicherungsschutz bei der nichterforderlichen Mithilfe bei der Behandlung

    a) Die sozial- und zivilgerichtliche Rechtsprechung ist zu der Frage, ob ein Tierhalter (iS von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, der einen Tierarzt bei der Behandlung seines Tieres unterstützt, uneinheitlich (dagegen ua Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. März 1990 - L 3 U 104/89 - juris; dafür ua Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 12 U 105/01 - juris mwN) .
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